Regelmäßige Wartung Blitzschutzanlage hält Ihren Blitzschutz aktuell
Da Blitzschutzanlagen einen wichtigen Teil zur Gebäudesicherheit beitragen und die betreffenden Gebäude vor den Auswirkungen von direktem Blitzeinschlag schützen, ist es besonders wichtig, dass solche Anlagen einwandfrei funktionieren - darum Wartung Blitzschutzanlage. Die regelmäßige Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen stellt sicher, dass diese den einschlägigen Vorschriften entsprechend funktionieren und Ihre Schutzwirkung gegenüber dem Gebäude erfüllen. Die Blitz-Gebäudeschutz Barnowski GmbH ist Ihr kompetenter Partner in der Region rund um Braunschweig und Göttingen sowie im Hannoveraner und Hildesheimer Raum. Wir führen eine anstehende Blitzschutzprüfung fachgerecht und kompetent für Sie durch.
Wer ist zur Prüfung von Blitzschutzanlagen berechtigt?
Prüfungen an Blitzschutzanlagen sind generell von einer zertifizierten Blitzschutz-Fachkraft durchzuführen. Unsere Mitarbeiter sind dahingehend geschult und zertifiziert und dadurch berechtigt, die Prüfungen für alle Schutzklassen abzunehmen. Dabei kommen die Vorschriften der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) zur Anwendung. Durch die rigorose Anwendung dieses Regelwerks lässt sich gewährleisten, dass Blitzschutzanlagen eine einwandfreie und dauerhafte Funktion aufweisen, den Normen entsprechen und die betreffenden Gebäude Schutz gegen direkte Blitzeinwirkung genießen.
Wie erfolgt eine Blitzschutzprüfung?
Das Prüfen von Blitzschutzanlagen unterteilt sich in drei wesentliche Bereiche, die von unseren Fachkräften nacheinander abgearbeitet werden. Es handelt sich dabei um:
- die eingehende Kontrolle der technischen Unterlagen
- die Besichtigung der Anlage
- das Messen
Nur wenn alle drei Prüfungsteile ohne Beanstandungen durchgeführt werden können, sind keine weiteren Maßnahmen an der Anlage notwendig. Gibt es Abweichen zu den Normwerten nach oben genannten Vorschriften, leiten wir nach Absprache mit Ihnen entsprechende Arbeiten ein, um Ihre Blitzschutzanlage wieder in einen voll einsatzfähigen Zustand zu versetzen.
So führt die Blitz-Gebäudeschutz Barnowski GmbH Blitzschutzprüfungen durch
in der Region Hannover und Hannover Stadt ,sowie rund um Göttingen, Hildesheim und Braunschweig führen wir Wartungen und Prüfungen von Blitzschutzanlagen für private und gewerbliche Kunden durch. Dabei gehen wir folgendermaßen vor.
Bei der Kontrolle der technischen Unterlagen zur Blitzschutzanlage stellen wir fest, ob diese vollständig sind und mit den einschlägigen Normen übereinstimmen. Bei Bedarf nehmen wir eine Vervollständigung bzw. Anpassung vor.
Während der Besichtigung der Anlage prüfen wir den Zustand von Fang- und Ableitungseinrichtungen sowie aller Verbindungsbauteile. Besonders wichtig ist hierbei, das keine losen Verbindungen existieren. Ebenfalls überprüft werden die Erdungsanlage sowie die Erdungswiderstände eingeschlossen ihrer Übergänge und Verbindungen. Darüber hinaus prüfen wir den Inneren Blitzschutz. Hierzu gehören zum Beispiel der Überspannungsableiter sowie die Sicherungen. Weiterhin beurteilen wir den allgemeinen Zustand des Korrosionsgrades der Anlage. Nicht zuletzt beinhaltet die Blitzschutzprüfung das Überprüfen der Befestigung der Leitungen des LPS und von deren Bauteilen.
Beim Messen der Blitzschutzanlage stellen wir fest, ob eine einwandfreie Durchgängigkeit der Verbindungen gegeben ist und sich die Erdungsanlage in einem beanstandungsfreien Zustand befindet.
Wann ist das Prüfen von Blitzschutzanlagen erforderlich?
Zum ersten Mal sollten Blitzschutzanlagen bereits in der Planungsphase geprüft werden, um sicherzustellen, dass ihre Auslegung für das betreffende Gebäude geeignet und ausreichend ist sowie den Normen entspricht. Während der Bauphase muss ebenfalls die Prüfung der Blitzschutzanlage erfolgen. Dies gilt vor allem für jene Bauteile der Anlage, die später nicht mehr frei zugänglich sind und deren Installation daher unbedingt fehlerfrei sein muss, da sie nur noch mit größtem Aufwand geändert werden könnte. Schließlich erfolgt nach vollständiger Installation der Anlage eine Abnahmeprüfung und anschließend in bestimmten Abständen eine Wiederholungsprüfung zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion. Die Blitz-Gebäudeschutz Barnowski GmbH führt alle Arten der Blitzschutzprüfung für Sie durch!
Wie oft ist eine Wiederholungsprüfung erforderlich?
Abhängig von der Art der Anlage, der Schutzklasse der Blitzschutzanlage sowie den verbauten Komponenten unterscheiden sich die Intervalle, in denen eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden sollte. Sie liegen zwischen einem und vier Jahren. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
Wann muss eine Wartung Blitzschutzanlage erfolgen?
Wartungsarbeiten an Blitzschutzanlagen führen wir für unsere Kunden in Hannover und Hildesheim sowie rund um Braunschweig und Göttingen stets dann durch, wenn während der von uns durchgeführten Prüfungen Mängel an den betreffenden Anlagen festgestellt wurden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Abweichen von den Normen, fehlende Durchgängigkeit oder fortgeschrittene Korrosion handeln.