Der Potentialausgleich: Wirksamer Schutz vor gefährlichen Körperströmen in Gebäuden
Die Beseitigung von Spannungsunterschieden zwischen leitfähigen Rohrleitungen sowie Gebäudeteilen und nicht zuletzt berührbaren leitfähigen Teilen elektrischer Einrichtungen im Haus bezeichnet man als Potentialausgleich. Diese Maßnahme ist überaus wichtig für die Gebäudesicherheit und darüber hinaus für die der Bewohner. Denn der Ausgleich schützt sie vor (lebens-) gefährlichen Körperströmen. Daher wird der Ausgleich auch gleich in mehreren VDE-Bestimmungen gefordert und muss bei jeder Haus- bzw. Gebäudeinstallation in Form des Hauptpotentialausgleichs vorhanden sein. Unter Umständen müssen in bestimmten Fällen zusätzliche Potentialausgleiche geschaffen werden. Wir von der Blitz-Gebäudeschutz Barnowski GmbH nehmen sowohl die Installation als auch die Prüfung von Potentialausgleichen für unsere privaten und gewerblichen Kunden im Raum Hannover vor. Darüber hinaus sind wir in den Regionen um Hildesheim, Braunschweig und Göttingen für Sie tätig.
Der Fundamenterder: Wichtiges Bauteil für den Potentialausgleich
Ein Fundamenterder ist ein meist ringförmiger oder flächiger Leiter. Er wird in der Regel unmittelbar unter oder über der Gründungsebene eines Gebäudes installiert, entweder in Beton oder in der Erde. Die DIN VDE 0100-540 sieht vor, dass in Deutschland in jedem neu errichteten Gebäude ein solcher Erder installiert werden muss. Auf der Haupterdungsschiene im Hausanschlussraum werden sowohl der mit einem Erdungsleiter verbundene Fundamenterder als auch sämtliche Schutz- und Erdungsleiter aus der Hausinstallation zusammengeführt. Auch alle Schutzpotentialausgleichsleiter werden dort verklemmt.
Vermeidung von Spannungsunterschieden durch den Hauptpotentialausgleich
Zweck des Potentialausgleichs ist es, alle Teile im Gebäude, zwischen denen elektrische Spannungen entstehen könnten, leitfähig miteinander zu verbinden. Hierfür verwendet man eine Potentialausgleichsschiene, welche geerdet wird. Es dürfen ausschließlich solche Schienen eingesetzt werden, die nach der DIN VDE 0618 genormt sind und somit den hohen Qualitäts- und Schutzanforderungen Stand halten. An die Potentialausgleichsschiene schließt man neben den Fundamenterdern alle metallischen Rohrleitungssysteme des Gebäudes an. Hierzu gehören Wasser-, Gas- und Heizungsrohre. Außerdem erfolgt der Anschluss von Antennenanlagen, Fernmeldeanlagen und Blitzschutzanlagen an die Potentialausgleichsschiene. Alle Anschlüsse an die PAS dürfen ausschließlich mit einadrigen Kupferleitungen vorgenommen werden, die einen Mindestquerschnitt nach VDE-Norm aufweisen müssen. Hierfür werden in der Regel grün-gelb markierte Leitungen eingesetzt.
Wann ist eine Prüfung des Potentialausgleichs erforderlich?
In den meisten Fällen ist der über die Potentialausgleichsschiene im Hausanschlussraum ausgeführte Hauptpotentialausgleich ausreichend. Nur dann, wenn Bauteile, die zu Spannungsunterschieden und damit zu gefährlichen Körperströmen führen könnten, nicht an den HPA angeschlossen sind, müssen zusätzliche Potenzialausgleiche installiert werden. In der Regel ist dies heute nur noch in Altbauten der Fall. Wir von der Blitz-Gebäudeschutz Barnowski GmbH beraten Sie im Raum Braunschweig und Hildesheim sowie rund um Hannover und Göttingen gerne umfassend und kompetent zum Thema. Bei Bedarf stellen wir mittels einer eingehenden fachlichen Prüfung fest, ob die VDE-Normen hinsichtlich Potentialausgleich in Ihrem Gebäude erfüllt sind. Selbstverständlich führen wir ebenfalls die nötigen Installationen aus, falls erforderlich.
Wann ist eine Prüfung des Potentialausgleichs erforderlich?
Potentialausgleiche in Gebäuden werden von mehreren VDE-Normen gefordert und müssen daher unbedingt fachgerecht und entsprechend dieser Normen installiert werden. Maßgebend sind hier unter anderem die folgenden Normen:
- DIN VDE 0100 Teil 540: Auswahl und Errichtung von Erdungsanlagen, Potentialausgleichsleitern
- DIN VDE 0618 - Potentialausgleichsschienen
- DIN 18015 Teil 1 - Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
Der Potentialausgleich muss in jedem Fall im Rahmen einer Erstprüfung geprüft werden. Diese erfolgt in der Regel bei der Abnahme der elektrischen Anlage des Gebäudes und darf nur von einer hierfür ausgebildeten Fachkraft vorgenommen werden. Wiederholungsprüfungen sind nicht verpflichtend, sollten aber in jedem Fall immer dann vorgenommen werden, wenn entweder an der Elektroinstallation oder an sonstigen leitfähigen Komponenten des Gebäudes wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden. Sowohl Erst- als auch Wiederholungsprüfungen führen unsere qualifizierten Fachkräfte für Sie durch. Selbstverständlich führen wir für Sie zudem die fach- und normgerechte Integration eines modernen Blitzschutzsystems in Ihre Hausinstallation aus. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin mit uns.